
Unsere Kanzlei berät Sie zum spanischen Immobilienrecht (Immobilienkauf, Verkauf, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht), zum spanischen, deutschen und internationalen Erbrecht sowie Familienrecht (Scheidung, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Abwicklung des ehelichen Güterstandes), und zum spanischen Handels- und Gesellschaftsrecht. Ebenso kümmern wir uns um Ihren Forderungseinzug in Spanien.